(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen Northlight Visuals, Michelle Inci, Stadtwiesen 17, 90522 Oberasbach (nachfolgend „Auftragnehmer") und dem jeweiligen Auftraggeber (nachfolgend „Kunde"), soweit nicht etwas anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
(2) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn und soweit der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
(3) Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Kunden, soweit es sich um Rechtsgeschäfte verwandter Art handelt.
(1) Der Auftragnehmer erbringt Dienstleistungen im Bereich der digitalen Bildproduktion, insbesondere die Erstellung von Fashion-, Produkt- und Kampagnenvisuals, inklusive professioneller Nachbearbeitung (High-End Retouching).
(2) Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus der individuellen Projektvereinbarung (Angebot, Auftragsbestätigung oder schriftliche Absprache).
(3) Änderungen oder Erweiterungen des Leistungsumfangs bedürfen der schriftlichen Vereinbarung und können zu einer Anpassung der Vergütung und Lieferzeiten führen.
(1) Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.
(2) Ein Vertrag kommt zustande durch die schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch tatsächliche Leistungserbringung.
(3) Terminbuchungen über die Website stellen eine unverbindliche Anfrage für ein Erstgespräch dar und begründen noch kein Vertragsverhältnis über die Erbringung von Produktionsleistungen.
(1) Der Kunde stellt dem Auftragnehmer alle für die Durchführung des Auftrags erforderlichen Unterlagen, Materialien und Informationen rechtzeitig und unentgeltlich zur Verfügung. Hierzu gehören insbesondere Produktfotos, Produktmuster, Markenrichtlinien und Stilwünsche.
(2) Sofern der Kunde physische Produkte für Studioaufnahmen zur Verfügung stellt, trägt der Kunde die Versandkosten für den Hin- und Rückversand. Der Auftragnehmer behandelt zugesandte Produkte sorgfältig und sendet diese nach Abschluss der Produktion an den Kunden zurück.
(3) Verzögerungen aufgrund fehlender Mitwirkung des Kunden gehen nicht zulasten des Auftragnehmers und können zu einer Anpassung vereinbarter Liefertermine führen.
(1) Die Vergütung richtet sich nach der individuellen Projektvereinbarung. Alle Preise verstehen sich in Euro.
(2) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zu begleichen, sofern nicht anders vereinbart.
(3) Der Auftragnehmer ist berechtigt, bei umfangreicheren Projekten eine Anzahlung in Höhe von bis zu 50 % der vereinbarten Vergütung vor Beginn der Leistungserbringung zu verlangen.
(4) Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu berechnen.
(1) Liefertermine sind, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart, unverbindlich und stellen lediglich eine voraussichtliche Zeitangabe dar.
(2) Die Lieferung der erstellten Visuals erfolgt in der Regel digital in den vereinbarten Dateiformaten und Auflösungen.
(3) Der Kunde hat die gelieferten Visuals innerhalb von 7 Werktagen nach Lieferung zu prüfen und etwaige Mängel schriftlich zu rügen. Nach Ablauf dieser Frist gelten die Visuals als abgenommen.
(4) Im vereinbarten Leistungsumfang enthaltene Korrekturschleifen werden vom Auftragnehmer durchgeführt. Darüber hinausgehende Änderungswünsche können zusätzlich vergütet werden.
(1) Mit vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung räumt der Auftragnehmer dem Kunden das einfache, zeitlich und räumlich unbeschränkte Nutzungsrecht an den erstellten Visuals für die vereinbarten Verwendungszwecke ein, sofern nicht anders vereinbart.
(2) Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers, es sei denn, die Weitergabe erfolgt im Rahmen der vertragsgemäßen Nutzung (z. B. an Agenturen, Plattformen oder Druckdienstleister).
(3) Der Auftragnehmer ist berechtigt, die erstellten Visuals zu Referenzzwecken in seinem eigenen Portfolio zu verwenden, sofern der Kunde dem nicht ausdrücklich schriftlich widerspricht (Diskretion auf Wunsch).
(1) Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erhaltenen Informationen und Materialien des Kunden vertraulich zu behandeln.
(2) Auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden werden weder Markenname, Produkte noch erstellte Visuals vom Auftragnehmer veröffentlicht oder zu Referenzzwecken verwendet.
(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
(2) Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). In diesem Fall ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
(3) Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt.
(4) Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden, die durch fehlerhafte oder unvollständige Angaben und Materialien des Kunden entstehen.
(1) Der Kunde kann den Auftrag vor Beginn der Leistungserbringung kostenfrei stornieren.
(2) Bei Stornierung nach Beginn der Leistungserbringung ist der Auftragnehmer berechtigt, die bis dahin erbrachten Leistungen in Rechnung zu stellen.
(3) Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Parteien unberührt.
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.
(3) Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.
Stand: Juni 2026
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